Information zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung
Gemäß § 8 Abs. I Altölverordnung sind wir gegenüber Endverbrauchern verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
Verbrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht. Bitte bringen Sie als Nachweis den entsprechenden Rechnungsbeleg mit.
Sie können die Öle jederzeit in unserem Barverkauf während der Öffnungszeiten abgeben.
Öffnungszeiten Barverkauf:
Montags bis freitags:
9:30 Uhr bis 18 Uhr
Samstags:
9 Uhr bis 14 Uhr (November bis März)
9 Uhr bis 16 Uhr (April bis Oktober)
Adresse:
Wunderlich GmbH
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 6-8
DE-53501 Grafschaft-Ringen | GERMANY
Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl – bei Übernahme der Versandkosten – auch zusenden. Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Transportunternehmen, ob besondere Transportbedingungen bzw. Regelungen zum Gefahrengut gelten.
Sie können Ihr Altöl ebenfalls an Tankstellen oder bei örtlichen Wertstoffannahmestellen abgeben. Bitte beachten Sie, dass hier eine Gebühr erhoben werden kann. Bitte erkundigen Sie sich bei der nächstmöglichen Annahmestelle oder Ihrer Gemeinde.